

© FSC International
European Union Regulation on Deforestation-free Products (EUDR)
Der europäische Weg im Kampf gegen Entwaldung und Waldschädigung
Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte (EUDR) und die Mission des FSC berstärken sich gegenseitig. Wir verpflichten uns, den Kampf gegen Entwaldung und Waldschädigung in Europa und weltweit fortzusetzen.
Die EU-Verordnung zur Vermeidung von Entwaldung (eng.: EU Deforestation Regulation) kurz EUDR, verbietet das Inverkehrbringen oder die Ausfuhr von Produkten in den bzw. aus dem EU-Markt, die nicht den Legalitäts- und Nachhaltigkeitsanforderungen der EU entsprechen. Unternehmen müssen eine Sorgfaltsprüfung durchführen, um sicherzustellen, dass die von ihnen bezogenen Produkte legal sind und nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzt oder abgebaut worden sind. Die EUDR soll den Einfluss der EU auf die weltweite Entwaldung verringern, indem der Verbrauch von Produkten gefördert wird, die frei von Entwaldung sind.
Informationsmaterial der EU-Kommission

EUDR – Zentrale Fragen und Antworten
Weitere häufig gestellte Fragen zur EUDR finden Sie auf der Website der EU-Kommission.
Warum wurde die EUDR eingeführt?
Die Hauptursache für Entwaldung und Waldschädigung ist die Ausweitung der landwirtschaftlichen Nutzflächen, die mit der Produktion von Rohstoffen verbunden ist insbesondere für Soja, Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kautschuk, Kakao und Kaffee. Als wichtiger Wirtschaftsfaktor und Verbraucher dieser Rohstoffe ist die EU für dieses Problem mitverantwortlich – und sie möchte dem dringenden Wunsch der europäischen Bürger nachkommen, bei der Lösung dieses Problems eine Vorreiterrolle zu übernehmen.
Ziel der neuen EU-Verordnung ist es, die Entwaldung und die Schädigung der Wälder zu verhindern. Dies würde auch eine Einsparung der CO2-Emissionen um mindestens 31,9 Millionen Tonnen pro Jahr bedeuten. (Quelle: Europäische Kommission)
Wann ist die Verordnung in Kraft getreten?
Die endgültige Fassung der EUDR wurde am 29. Juni 2023 veröffentlicht, so dass die Unternehmen 18 Monate Zeit haben, bevor sie die Vorschriften ab dem 29. Dezember 2024 umsetzen müssen.
Für wen gilt die EUDR?
Die Verordnung legt gemeinsame Regeln für alle Unternehmen – aus der EU oder aus dem Ausland – fest, die die unter den Geltungsbereich fallenden Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen.
Die Verordnung soll gewährleisten, dass einheimische und importierte Waren an denselben Standards gemessen werden. Laut der Europäischen Kommission wird es in Zukunft kein Verbot für ein Land oder eine Ware geben. Nachhaltige Unternehmen werden ihre Waren weiterhin in der EU verkaufen können. (Quelle: Europäische Kommission).
Für welche Waren oder Erzeugnisse gilt die EUDR?
Die EU-Kommission sieht die Hauptursache für die Entwaldung und Waldschädigung in der Ausweitung der landwirtschaftlichen Flächen, die mit der Produktion von in die EU importierten Waren wie Soja, Rindfleisch, Palmöl, Holz, Kautschuk, Kakao und Kaffee verbunden ist.
In Anhang I der Verordnung wird festgelegt, welche relevanten Rohstoffe und relevante Erzeugnisse in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen. Die Liste umfasst auch einige Folgeprodukte wie Leder, Schokolade und Möbel.
Was sind die wichtigsten in der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen?
Die EUDR schreibt vor, dass die Produkte legal und frei von Abholzung sein müssen.
Bevor ein Produkt auf den EU-Markt eingeführt werden darf, müssen die Marktteilnehmer eine Sorgfaltserklärung vorlegen, um sicherzustellen, dass es sich nur um abholzungsfreie und legale Produkte handelt.
Sorgfaltspflicht wahren
1. Sammeln von Produktinformationen: Die Marktteilnehmer sind verpflichtet, Informationen über Menge, Standort, Legalität und Abholzung zu sammeln. (Artikel 9, EUDR)
2. Durchführung einer Risikobewertung: Die Marktteilnehmer müssen eine Risikobewertung durchführen, um festzustellen, ob das Risiko besteht, dass die betreffenden Produkte, die auf den Markt gebracht werden sollen, nicht konform sind. Dabei wird auch die Anwesenheit indigener Völker in dem Gebiet, in dem das Produkt hergestellt wird, berücksichtigt. (Artikel 10, EUDR).
3. Risikominderung: Wenn die Risikobewertung kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko ergibt, ist eine Risikominderung möglicherweise nicht erforderlich. Bestehen jedoch begründete Zweifel, sind die Marktteilnehmer verpflichtet, Verfahren und Maßnahmen zur Risikominderung zu entwickeln, z. B. durch unabhängige Audits. (Artikel 11, EUDR)
EUDR – So hilft FSC
Die FSC-Zertifizierung ist die weltweit glaubwürdigste Lösung für eine nachhaltige Forstwirtschaft und steht im Einklang mit dem Ziel der EU-Verordnung zur Vermeidung von Entwaldung und Waldschädigung (Deforestation-free Regulation, EUDR).
Unser System bietet seit jeher einen starken sozialen Schutz für indigene Völker und Arbeiter sowie strenge Standards, die Abholzung und Schädigung verhindern. Darüber hinaus verfügen wir über strategische Partnerschaften und Investitionen in neue Technologien, die eine digitale Rückverfolgbarkeit ermöglichen, darunter Geolokalisierung und Blockchain. Diese Schlüsselmerkmale werden den Unternehmen helfen, ihre Verpflichtungen im Rahmen der EU-Verordnung zur Vermeidung von Abholzung zu erfüllen.
Mit dem Ziel, die beste Compliance-Lösung zu sein, führt FSC derzeit eine Schnellbewertung durch, um zu beurteilen, wie unsere Standards mit dem endgültigen Text der EUDR (veröffentlicht im Juni 2023) übereinstimmen. Dabei wird auch ermittelt, welche Schritte unternommen werden können, um Organisationen, die die EUDR und andere europäische Green-Deal-Initiativen einhalten wollen, weiter zu unterstützen.

© FSC International
FSC begrüßt die neue EU-Verordnung zur Bekämpfung der Entwaldung
Die EUDR ist ein bedeutender Sieg für die Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere für diejenigen, die unter dem Banner der Kampagne #Together4Forests unter der Leitung des WWF Europa zusammenarbeiten. Die Kampagne brachte über 200 NGOs, darunter auch FSC, zusammen, um ein starkes EU-Gesetz gegen die Entwaldung zu fordern.
FSC Generaldirektor Kim Carstensen sagte dazu: „Die EUDR ist ein Wendepunkt, und zwar ein sehr willkommener. Ich hoffe, dass diese innovative Verordnung andere Länder auf der COP15 dazu inspirieren wird, einen Marktansatz in ihre Bemühungen zur Bekämpfung der Entwaldung und des Verlusts der biologischen Vielfalt einzubeziehen. FSC hat seit seiner Gründung in den 1990er Jahren auf freiwilliger Basis Pionierarbeit für Marktansätze geleistet, und wir freuen uns nun darauf, die wirksame Umsetzung der Verordnung durch unser bestehendes Zertifizierungssystem zu unterstützen und neue forstwirtschaftliche Lösungen für Unternehmen zu entwickeln, die sie vor Ort anwenden können.“
Matteo Mascolo, EU Affairs Manager bei FSC International, fügte hinzu: „FSC hat diese Initiative von Anfang an unterstützt und mit politischen Entscheidungsträgern der EU, Wissenschaftlern, Waldbesitzern, indigenen Führern und fortschrittlichen Unternehmen zusammengearbeitet. Wir sind froh, dass sich die EU-Institutionen auf einen endgültigen Text geeinigt haben. Eine wirksame Durchsetzung wird von entscheidender Bedeutung sein, und der FSC ist bereit, marktgestützte Instrumente zur Ergänzung und Ermöglichung regulatorischer Ansätze bereitzustellen. Es ist jetzt wichtiger denn je, alle #Together4Forests zu sein.“
FSC und EUDR. Dokumente folgen.

PDF | XXX KB
FSC und EUDR
Download