Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement

Wald-Klima-Prämie: Förderung Klimaangepasstes Waldmanagement für Privatwaldbesitzer und Kommunen

Waldbesitzer:innen können den Nachweis für die FNR für das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement beim regulären FSC-Audit erhalten

Mit dem Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement (Wald-Klima-Prämie) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) werden Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer dabei unterstützt, ihre Wälder fit für den Klimawandel zu machen und dabei nachhaltig zu wirtschaften.

Sie besitzen Privatwald oder Kommunalwald und wollen die Fördergelder beantragen? Dann lohnt sich eine FSC-Zertifizierung für Sie!

Für die meisten FSC-Zertifikatsinhaber fallen keine Zusatzkosten an (abhängig von der Zertifizierungsgsstelle. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Zertifizierungsstelle auf). Auch die Bewirtschaftung muss nur unwesentlich angepasst werden, um die Förderung zu erhalten, siehe Übersicht unten.

Auch Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, die noch nicht FSC-zertifiziert sind, können durch FSC schnell und dabei oft kostengünstiger als durch andere Zertifizierungssysteme an die Fördergelder kommen – sie durchlaufen dabei den herkömmlichen Zertifizierungsprozess und weisen dann gleichzeitig die Einhaltung der Kriterien nach (Details siehe unten)

Vergleich der FSC-Anforderungen und der Kriterien für das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement (Wald-Klima-Prämie)

Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die ihren Wald nach FSC-Kriterien bewirtschaften, müssen Ihre Bewirtschaftungsweisen nur unwesentlich anpassen. Ein kurzer Vergleich der wesentlichen Unterschiede ist in der folgenden Auflistung dargestellt, ein ausführlicher Vergleich findet sich in unserem Informationsmaterial

PDF | 143,41 KB

Vergleich Förderprogramm – FSC-Standard

Download

  1. Vorausverjüngung des Vorbestandes: geringfügige Zusatzanforderung
  2. Naturverjüngung mit klimaresilienten Baumarten: geringfügige Zusatzanforderung
  3. Überwiegend standortheimische Baumarten bei künstlicher Verjüngung: geringfügige Zusatzanforderung
  4. Zulassen von Sukzessionsstadien: geringfügige Zusatzanforderung
  5. Einbringung von Mischbaumarten: geringfügige Zusatzanforderung
  6. Bei Kalamitätshieben mind. 10 % Totholz: Zusatzanforderung
  7. Hochstümpfe: geringfügige Zusatzanforderung
  8. Fünf Habitatbäume: geringfügige Zusatzanforderung
  9. Bei Neuanlage von Rückegassen mind. 30m Abstand: geringfügige Zusatzanforderung
  10. Maßnahmen zur Wasserrückhaltung: geringfügige Zusatzanforderung
  11. Natürliche Waldentwicklung auf 5 % der Fläche: Zusatzanforderung für manche Waldbesitzerinnen und -besitzer

In 5 Schritten zur Förderung „Klimaangepasstes Waldmanagement“

Nachweis für das Förderprogramm für zertifizierte Privatwaldbesitzer und Kommunen

FSC-zertifizierte Betriebe können schnell und einfach den Nachweis erbringen, dass sie die Förderkriterien des BMEL erfüllen. Seit dem 6.3.2023 ist das FSC-Kontrollverfahren Klimaförderung als Nachweissystem anerkannt (Prüfvermerk des BMEL). FSC-zertifizierte Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer können die Umsetzung der Förderrichtlinie beim regulären FSC-Audit kontrollieren lassen und die Ergebnisse als Nachweis nutzen. Dabei fallen je nach Einzelfall gar keine oder nur geringfügige Zusatzkosten an. Der Nachweis wird für die Dauer der Förderperiode jährlich von der FNR verlangt (Ablaufschema zur jährlichen Bewilligung der FNR)

Vergrößern: Bild anklicken

  1. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer stellen den Förderantrag direkt bei der FNR (Gruppen: Jedes Gruppenmitglied stellt direkt einen Antrag für den eigenen Wald)
  2. Die Entscheidung über die Höhe der Förderung wird Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern von der FNR direkt zugestellt. Ab dem Datum dieses Bescheides sind zwölf Monate Zeit, die Umsetzung der Förderrichtlinie nachzuweisen
  3. Um den von der FNR geforderten Nachweis zu bekommen, wird die zuständige Zertifizierungsstelle mit der Kontrolle beauftragt. Hierfür wird das vom BMEL anerkannte Formular (Verpflichtungserklärung) an die Zertifizierungsstelle geschickt (Gruppen: Gruppenmitglied informiert Gruppenleitung, Beauftragung der Zertifizierungsstelle durch Gruppenleitung)
  4. Beim jährlichen Audit kontrolliert die Zertifizierungsstelle zusätzlich zur FSC-Richtlinie auch die relevanten Kriterien der Förderrichtlinie. Bei positivem Ergebnis wird dem Betrieb eine Konformitätsbescheinigung ausgestellt.
  5. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer reichen diese Konformitätsbescheinigung bei der FNR als Nachweis ein, dass die Förderkriterien korrekt umgesetzt werden (Gruppen: Gruppenmitglied kommuniziert direkt mit FNR).

Nachweis für das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement für nicht-zertifizierte Privatwaldbesitzer und Kommunen

Bei Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern, die noch keine gültige Waldzertifizierung vorweisen können, ist es sinnvoll, zunächst Kontakt mit einer Zertifizierungsstelle aufzunehmen. Gemeinsam mit dieser kann dann überlegt werden, welche Schritte hin zu einer FSC-Zertifizierung noch unternommen werden müssen. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob eine FSC-Zertifizierung für Sie infrage kommt, können Sie auch gerne den Waldbereich von FSC Deutschland kontaktieren.

Sobald Sie sich mit Ihrer Zertifizierungsstelle geeinigt haben, beginnt der Zertifizierungsprozess und sie können gleichzeitig die Fördermittel wie in den fünf Schritten oben beschrieben beantragen.

 

 

 

 

FAQ – Fragen und Antworten zum Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement für Privatwaldbesitzer und Kommunen

Wer kann die Förderprämie zum Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement bekommen?

Grundsätzlich können alle Waldbesitzer in Deutschland, die Wald im Sinne von §2 des Bundeswaldgesetzes bewirtschaften, die Prämie bekommen. Ausgeschlossen sind der Bund, die Länder und juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25% in den Händen des Bundes oder der Länder befindet.

Muss ich für das Förderporgramm Klimaangepasstes Waldmanagement FSC-zertifiziert sein?

Ja, sie brauchen für den Nachweis eine gültige Waldzertifizierung.Das Förderprogramm akzeptiert verschiedene Nachweise, FSC ist eines der anerkannten Nachweissysteme.

Was wird für die Wald-Prämie Klimaangepasstes Waldmanagement geprüft?

Die Förderrichtlinie definiert 12 Kriterien als Grundlage der Prüfung. Diese beinhalten unter anderem Anforderungen an die Art der Wiederaufforstung, die Baumartenwahl, die Belassung von Totholz im Bestand und das Ausmaß der Befahrung (eine genaue Auflistung finden Sie im Vergleich oben). Mögliche Interpretationen der Kriterien sind Angelegenheit des BMEL; bei Unklarheiten können Sie sich auch an uns wenden.

Muss ich alle Kriterien erfüllen, die bei der Förderrichtlinie aufgelistet sind?

Von den zwölf definierten Kriterien sind die ersten elf verbindlich für alle Betriebe. Kriterium zwölf ist nur für Betriebe mit mehr als 100 ha Waldfläche verpflichtend. Dieses Kriterium fordert, dass eine Waldfläche von 5% der natürlichen Waldentwicklung überlassen werden muss. Kleinere Betriebe können dieses Kriterium auf freiwilliger Basis umsetzen.

Ist der Fördersatz beim Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement für alle Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer gleich?

Nein, es wird für jeden Einzelfall sowohl die förderfähige Fläche als auch der Fördersatz berechnet. Dabei wird z.B. berücksichtigt, ob alle zwölf Kriterien umgesetzt werden oder nur die ersten elf. Der maximale Fördersatz kann nur bezogen werden, wenn alle zwölf Kriterien erfüllt sind.

Wie oft wird geprüft, ob alle Anforderungen für das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement erfüllt sind?

Das Vorliegen der formalen Voraussetzungen für das Förderprogramm wird jährlich geprüft, eine Prüfung vor Ort findet mindestens einmal innerhalb des Förderzeitraums von zehn Jahren durch die zuständige Zertifizierungsstelle statt.

Wer führt die Überprüfung für das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement durch?

Primär zuständig für die Prüfung der Waldbesitzer:innen ist die Zertifizierungsstelle, die das Waldzertifikat ausstellt. Wenn die Waldbewirtschaftung mit den Kriterien des Förderprogramms übereinstimmt, wird im Anschluss die sogenannte „Konformitätsbescheinigung“ ausgestellt, die Waldbesitzer:innen an die FNR übermitteln. Zusätzliche Prüfungen durch die FNR sind aber möglich.

 

Wann wird mir die Prämie für das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement ausgezahlt?

Die Auszahlung der Förderprämie erfolgt durch die FNR unmittelbar nach Bewilligung der Förderung. Sie erhalten die Gelder also bereits vor der Prüfung.

Wann muss der Nachweis der Zertifizierung erbracht werden?

Nach Bewilligung der Fördermittel hat der Betrieb 12 Monate Zeit, den geforderten Nachweis (die sogenannte „Konformitätsbescheinigung“) zu erbringen. Bei FSC wird der Nachweis während eines regulären Audits mit abgeprüft. In den Folgejahren soll dann jeweils bis zum 1.4. des Jahres der Nachweis vorgelegt werden.

Fragen und Antworten zum Förderporgramm für FSC-zertifizierte Betriebe

Kann ich mir aussuchen, wer die Zertifizierung bzw. Prüfung für das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement durchführt?

Nein, zuständig für die Prüfung ist die Zertifizierungsstelle, die das FSC-Zertifikat ausgestellt hat.

Wie muss ich vorgehen, wenn ich den Nachweis für die Förderung Klimaangepasstes Waldmanagement erhalten möchte?

Auf der Homepage von FSC Deutschland finden Sie eine Verpflichtungserklärung, mit der Sie Ihren Zertifizierer beauftragen können, die notwendigen Kontrollen durchzuführen (s.u.).

Muss ich extra Gebühren für die Prüfung zum Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement bezahlen?

Gebühren regeln alle Zertifizierungsstellen individuell mit ihren Kunden, im Allgemeinen werden aber nur geringe oder gar keine Zusatzkosten anfallen.

Wie lange dauert es, den Nachweis für das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement zu erhalten?

Die Kontrolle der Förderkriterien für das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement findet im Rahmen des regulären jährlichen FSC Audits statt, die Dauer hängt somit vom geplanten Audittermin ab.

Fragen und Antworten zur Förderprämie für Betriebe ohne FSC-Zertifizierung

Kann ich mich gleichzeitig sowohl FSC zertifizieren lassen als auch die Förderprämie beantragen?

Ja, die Kontrolle der Förderrichtlinie findet immer im Rahmen eines FSC-Audits statt. Das gilt auch für ein Erstaudit. Es macht jedoch Sinn, zunächst Kontakt zu einer Zertifizierungsstelle aufzunehmen, um genau festzustellen, welche Schritte zu einer FSC-Zertifizierung für Ihren Betrieb noch unternommen werden müssen.

 

 

Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich den Nachweis für das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement durch eine FSC-Zertifizierung meines Waldes erbringe?

Die Kosten einer FSC-Zertifizierung für Wälder hängen von verschiedenen Faktoren ab, v.a. aber von der Betriebsgröße. Erfahrungswerte liegen zwischen 0,5 und 2,50 EUR / Jahr und Hektar. Größere Flächen lassen sich günstiger zertifizieren. Größere Flächen sind auch durch den Zusammenschluss von kleinen Betrieben zu Gruppen zu erreichen.

Wie muss ich vorgehen, wenn ich als nicht-zertifizierter Betrieb den Nachweis für das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement erhalten möchte?

Nichtzertifizierte Forstbetriebe müssen zuerst die FSC-Zertifizierung beantragen, können im Zuge dieses Verfahrens aber gleichzeitig auch die Kontrolle der Förderrichtlinie in Auftrag geben. Zur FSC Zertifizierung muss ein Vertrag mit einer von FSC anerkannten Zertifizierungsstelle geschlossen werden.

Wie lange dauert es, den Nachweis für das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement zu erhalten?

Die FSC-Erstzertifizierung für Privatwaldbesitzer:innen und Kommunen dauert zwischen drei und sechs Monaten. Nehmen Sie zunächst Kontakt zu einer Zertifizierungsstelle auf oder lassen sie sich durch den FSC-Waldbereich beraten (siehe unten).

Haben Sie Fragen zur Förderung durch FSC oder zur FSC-Zertifizierung allgemein?

Melden Sie sich gerne unter wald@fsc-deutschland.de oder 0761 38653-64 (Wolfram Kotzurek)

Weiterführende Informationen

Anträge und Dokumente

Online-Link

Online-Antrag

für das Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement

Öffnen

PDF | 2,74 MB

Verpflichtungserklärung

Zur Beauftragung der Kontrolle der „Richtlinie für Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement“ durch die Zertifizierungsstelle

Download

PDF l 139 KB

Prüfvermerk BMEL

Prüfung und Anerkennung des FSC-Kontrollverfahrens durch das Bundesministerium im Original

Download

PDF | 617 KB

Konformitätsbescheinigung

FSC-Kontrollverfahren Klimaförderung

Download

PDF | 143,41 KB

Vergleich Förderprogramm – FSC-Standard

Download

PDF | 617 KB

FSC-Themenpapier Klimastabile Wälder

Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte aus dem Deutschen FSC-Standard, die die Klimaanpassung von Wäldern betreffen

Download