ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNG
Impulsgeber für Nachhaltigkeit und Produktinnovation
Die „öffentliche Hand“ macht knapp 20 Prozent der Gesamtnachfrage in der EU aus. Bund, Länder, Kommunen sowie öffentliche Betriebe kaufen Güter wie Büroausstattung, Verbrauchsmaterial, Baumaterial und im großen Umfang auch Bauleistungen. Die öffentliche Beschaffung kann deshalb einen enormen Einfluss auf Trends in der Wirtschaft haben und Impulse für Nachhaltigkeit und Produktinnovation geben. Die Festlegung von nachhaltigen Einkaufskriterien schafft Märkte für umwelt- und sozialfreundliche Produkte.
Holzprodukte aus nachhaltiger Waldwirtschaft
Die umweltfreundliche öffentliche Beschaffung hat in den letzten Jahren stetig an Bedeutung zugenommen. Die Europäische Kommission sowie andere Institutionen sehen in der Vergabe mit Nachhaltigkeitskriterien ein wirksames Instrument zur Förderung des Umweltschutzes. Auch Deutschland hat sich dieser Sichtweise angeschlossen. Für Nachhaltigkeit beim Einkauf von Holz gilt der gemeinsame Erlass der Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie (BMWi), für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Darin heißt es: „Holzprodukte, die durch die Bundesverwaltung beschafft werden, müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen.“
Unternehmen können dies über folgende Wege nachweisen: „Der Nachweis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikats von FSC, PEFC, eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen.“ Die Vergabeanforderungen und -regeln seitens anderer öffentlicher Beschaffer lehnt sich in der Regeln der Vorgaben des Bundes an. In einem Leitfaden aus dem Jahr 2017 wird genauer dargestellt, wie die Nachweise seitens der Auftragsunternehmen erbracht werden können. Der Leitfaden ist auf der Website des BMEL HIER zu finden. Das Formblatt 248 aus dem Vergabehandbuch des Bundes ist die Grundlage für den Nachweis im Vergabeverfahren.
Mit FSC-Zertifikat auf der sicheren Seite
FSC-zertifizierte Unternehmen erfüllen die Nachweisanforderungen der öffentlichen Beschaffungsstellen. Unternehmen, die kein gültiges FSC-Zertifikat haben, müssen den Einzelnachweis nach Leitfaden führen. Wir empfehlen, sich diesen Einzelnachweis im Vorfeld, vor Materialeinkauf und Materialdisposition genauestens anzuschauen. Bei Unmöglichkeit der Erbringung des Nachweises ist Nachbesserung im Nachhinein oftmals nicht möglich und die Situation kann zu vertraglichen Sanktionen führen.
Zur Möglichkeit der betrieblichen FSC-Zertifizierung informieren wir auf unserer Website hier.
Öffentliche Beschaffungsstellen finden Unternehmen über die zwei folgenden Datenbanken:
- Weltweit und zur Zertifikateprüfung: info.fsc.org
- Marktangebot und Kontaktdaten zu FSC-zertifizierten Lieferunternehmen in Deutschland, Österreich und ausgewählte andere europäische Länder: fsc-produkte.de