Autor: FSC Deutschland | 27.08.2021

Erste technische Hilfen zu FSC-Kernarbeitsnormen

Ab September 2021 gilt die neue Version des FSC-Produktkettenstandards FSC-STD-40-004 in der Version 3-1. FSC Deutschland stellt hierfür umfangreiche Hilfen für Unternehmen bereit, um sich auf die Regelanforderungen eines Audits nach V3-1 vorzubereiten.

Ab September 2021 ist die neue Version V3-1 des weltweit von mehr als 70.000 zertifizierten Betrieben angewendeten FSC-Produktkettenstandards FSC-STD-40-004 gültig. Dieser Standard verlangt von FSC-CoC-Zertifikatsinhabern und Bewerbern um ein solches Zertifikat, nachzuweisen, dass ihr Unternehmen die FSC-Kernarbeitsnormen einhält. Diese Kernarbeitsnormen des FSC orientieren sich eng an den Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) – die älteste Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Sie legen fest, dass Unternehmen im Sinne der Abschaffung von Kinderarbeit, Zwangs- oder Pflichtarbeit und Diskriminierung im Beschäftigungsverhältnis handeln und die Vereinigungsfreiheit sowie die Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen anerkennen müssen.

FSC-zertifizierte Unternehmen müssen die Kernarbeitsnormen auf alle ihre Tätigkeiten anwenden. Das schließt Dienstleister jeglicher Tätigkeit an eigenen Standardorte ein. Es schließt auch alle Standorte, teilnehmende Standorte und möglicherweise auch nicht-zertifizierte Subunternehmen ein, die in Outsourcing-Vereinbarungen oder Aktivitäten im Zusammenhang mit FSC-zertifizierten Produkten eingebunden sind.

Wie wird der Nachweis der Konformität erbracht?
Im Rahmen der FSC-Zertifizierung erfolgt der Nachweis der Einhaltung dieser sozialen Standards in Form eines Drei-Schritte-Prozesses: Erstens verfassen Unternehmen eine Grundsatzerklärung zu den FSC-Kernarbeitsnormen und geben diese öffentlich bekannt. Zweitens führen die Unternehmen eine Selbstbeurteilung, in der sie beschreiben, wie sie die FSC-Kernarbeitsnormen in ihrem Betrieb anwenden. Im dritten Schritt überprüft die zuständige FSC-Zertifizierungsstelle, die Grundsatzerklärung, die Selbstbeurteilung und ob entsprechende Belege und Nachweise vorliegen. Die Organisation hat dabei sicherzustellen, dass die Einhaltung der FSC-Kernarbeitsnormen alle eigenen Beschäftigten, die der Dienstleister an eigenen Standorten sowie diejenigen von nicht-zertifizierten Subunternehmen im Rahmen des Outsourcings umfasst.

Um die Nachweiserbringung zu erleichtern stellt FSC Deutschland Zertifikatsinhabern mit Sitz in Deutschland sowie deren Dienstleistern und nicht-FSC-zertifizierten Subunternehmen mit Sitz in Deutschland nun ein entsprechendes Hilfsdokument bereit. Dieses enthält eine Textvorlage zur Grundsatzerklärung, eine Herleitung einer Risikobeurteilung für Deutschland, um die Selbstbeurteilung zu unterstützen, einen Frage-Antwort-Katalog für die Selbstbeurteilung sowie Hinweise auf die mindestens vorzuhaltenden Belege und Nachweise. Das Dokument finden Sie als offene Word-Datei zur eigenen Bearbeitung hier: FSC-Standards & Begleitdokumente für die Produktkette (COC) (fsc-deutschland.de)

Warum verlangt der FSC eine solche Risikobeurteilung in Deutschland?
Der Nachweis für die Einhaltung sozialer Mindeststandards scheint in einem Land wie Deutschland, in dem Arbeitnehmer:innen grundsätzlich nur einem geringen Risiko ausgesetzt sind, manchem überflüssig und wird seitens der Unternehmen womöglich mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand verbunden. Der FSC ist jedoch der Auffassung, dass eine regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der Kernarbeitsnormen auch hierzulande von großer Relevanz ist und Unternehmen einen Anlass für die Auseinandersetzung mit sozialen Themen wie beispielsweise der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die – so beispielsweise die Statistik zur unerklärten Entgeltlücke zwischen Mann und Frau aufzeigt – noch nicht überall erreicht ist, bieten kann.

Welche Hilfsmittel bietet der FSC Unternehmen, um sich auf die Regelanforderungen ihres Audits nach V3-1 vorzubereiten?

Bislang bietet der FSC Unternehmen bereits die folgenden Hilfen zu den FSC-Kernarbeitsnormen an:

  • FSC-Kernarbeitsnormen – Fragen und Antworten
  • Freiwillige Selbstverpflichtung zur Einhaltung der FSC-Kernarbeitsnormen für Dienstleister, die an Standorten von Zertifikatsinhabern tätig sind
  • Deutschland: Hilfen zur Einhaltung der FSC-Kernarbeitsnormen
  • Österreich: Hilfen zur Einhaltung der FSC-Kernarbeitsnormen
  • Beispieltext: FSC-Outsourcing-Vereinbarung

Hinweis: Das Inkrafttreten der Version 3-1 des Produktkettenstandards FSC-STD-40-004 am 1. September 2021 bedeutet, dass Audits nach der Version 3-1 stattfinden können. In der Übergangszeit sind beide Standardversionen gültig und können angewendet werden. Bis Ende 2022 müssen alle Zertifikatsinhaber nach der Version 3-1 geprüft sein. Alle Audits ab dem 1. Januar 2023 müssen nach der dann gültigen Version, als mindestens V3-1, stattfinden. Die aktuelle gültige Version 3-0 verliert dann ihre Gültigkeit. Gemäß den Bestimmungen des FSC-Standards 20-001 verlieren alle Zertifikate, die nach Ablauf der Übergangsfrist nicht nach Version 3-1 auditiert wurden, automatisch sechs Monate später, am 30. Juni 2023, ihre Gültigkeit.

Empfehlung: Unternehmen sollten im Laufe des Jahres 2022 ihr Audit nach V3-1 des Standards veranlassen und nicht bis zum Ende 2022 warten, denn dies kann ggfs. zu verkürzten Auditabständen führen, und damit zu erhöhten externe Kosten, oder die Gültigkeit des Zertifikates riskieren.

Nutzen Sie die von FSC Deutschland bereitgestellten Hilfen, um sich auf die Regelanforderungen ihres Audits nach V3-1 vorzubereiten.

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch jederzeit an die Mitarbeiter:innen der Geschäftsstelle wenden.