EUTR & FLEGT

Der europäische Weg im Kampf gegen illegalen Holzeinschlag

Mit dem FLEGT (Forest Law Enforcement, Governance and Trade) Aktionsplan hat die EU einen breiten Maßnahmenkatalog beschlossen, um das immense globale Problem des illegalen Holzeinschlags wirkungsvoll zu bekämpfen. Ein wichtiger Pfeil im Köcher des FLEGT Aktionsplans ist dabei die Europäische Holzhandelsverordnung (EUTR = European Timber Regulation). Im Kern fordert diese von allen europäischen Marktteilnehmern sich ihrer Verantwortung bei der weltweiten Beschaffung von Holz und Holzprodukten zu stellen.

Das Gesetz, das am 03. März 2013 in Kraft trat, fordert vor allem von importierenden Unternehmen zentrale Nachweise für den Ausschluss von illegalen Holzquellen. Dazu muss jeder Importeur ein betriebliches Sorgfaltspflichtverfahren umsetzen, das sich auf drei zentrale Säulen stützt:

  • Informationsbeschaffung
  • Risikobewertung
  • Risikominderung

Der Ausschluss von illegalem Holzeinschlag ist seit jeher eine der grundlegenden Säulen in der FSC-Waldbewirtschaftung. Instrumente wie die FSC- Produktkettenzertifizierung (COC) oder auch das FSC Controlled Wood System zielen genau darauf ab, Materialströme identifizierbar zu halten und nicht akzeptable Holzherkünfte aus der FSC-Produktkette auszuschließen.

Die EU-Gesetzgebung hat definiert, welche Ansprüche sie an Zertifizierungssysteme stellt. Seither ist klar, dass das FSC-System für alle drei Ebenen des betrieblichen Sorgfaltspflichtverfahren wertvolle und belastbare Informationen und Hilfen liefern kann.

Vertiefende Informationen und praxisnahe Lösungsansätze bieten auch unsere regelmäßig abgehaltenen Workshops zur EUTR.

EUTR – Zentrale Fragen und Antworten

Wer ist betroffen?

Von der EUTR sind alle Unternehmen betroffen, die Holz und Holzprodukte auf dem EU Binnenmarkt in den Verkehr bringen, also z.B. aus dem Nicht-EU-Ausland importieren. Diese Unternehmen werden als „Operator“ bezeichnet und müssen im Rahmen der Gesetzgebung ein betriebliches Sorgfaltspflichtverfahren umsetzen.
Aber auch Händler und verarbeitende Betriebe innerhalb der EU sind betroffen. Sie werden als sogenannte „Trader“ bezeichnet und haben im Rahmen der Gesetzgebung bestimmte Dokumentationspflichten.

Mit der Entwicklung und Verbreitung des Instrumentes der Waldzertifizierung werden sich die Standards jedoch mittelfristig einander angleichen.

In der Produktkette ist weltweit der Produktkettenstandard FSC-STD-40-004 gültig.

Welche Produkte sind betroffen?

Im Anhang der Holzhandelsverordnung ist geregelt, welche Produkte unter die Regelungen fallen. Betroffen sind nahezu alle Holzarten und Holzprodukte wie z.B. Brennholz (auch Späne, Pellets usw.), Rohholz, Sägehölzer, Furniere, Profilhölzer, Platten, Holzrahmen, Tischler- und Zimmermannsarbeiten, Zellstoff und Papier, Holzmöbel und Gebäude. Ausgenommen sind z.B. beim Import eingesetzte Packmaterialien, bereits bedruckte Printprodukte oder Recyclingmaterialien.

Wie wird die EUTR in Deutschland umgesetzt?

In Deutschland wird die EUTR durch das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) umgesetzt. Im HolzSiG sind auch die möglichen Sanktionen bei Verstößen gegen das Gesetz geregelt.
Die zuständige Behörde ist das BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz). Für die Überwachung zuständig ist in Deutschland die BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung).

Was fordert die Holzhandelsverordnung von Unternehmen?

Die EUTR fordert vor allem von importierenden Unternehmen (Import in den EU-Binnenmarkt) zentrale Nachweise für den Ausschluss von illegalen Holzquellen. Dazu muss jeder Importeur ein betriebliches Sorgfaltspflichtverfahren (Due Diligence System = DDS) umsetzen, das sich auf drei zentrale Säulen stützt:

  • Informationsbeschaffung: Woher kommt das Material und um welche Baumarten geht es?
  • Risikobewertung: Wie hoch ist das Risiko, dass in dem entsprechenden Herkunftsland Holz illegal eingeschlagen wird?
  • Risikominderung: Was wird getan, um das Risiko zu minimieren, Holz aus illegalem Einschlag zu importieren?

Anhand dieses DDS muss jedes betroffene Holzprodukt vor dem Import durchleuchtet werden. Kommt das Unternehmen zu dem Ergebnis, dass das Risiko nicht vermieden werden kann, dass Materialien aus illegaler Fällung stammen, dann muss von einem Import abgesehen werden. Das FSC-System bietet für FSC-zertifizierte Materialien wertvolle Hilfestellung bei der Umsetzung der EUTR.

Was sind Monitoring Organisationen?

Die EUTR sieht vor, dass betroffene Unternehmen, die kein eigenes DDS System etablieren können oder wollen, sich Unterstützung bei sogenannten Monitoring Organisationen (MO) holen können.
Diese Organisationen müssen von der EU-Kommission zugelassen werden. Sie stellen dem betroffenen Unternehmen ein DDS zur Verfügung. Die MO unterstützt und bestätigt den korrekten Umgang mit dem DDS und unterrichtet, in letzter Konsequenz, bei Zuwiderhandlung die entsprechenden Behörden. Dabei bleibt das Unternehmen aber für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.

EUTR – So hilft FSC

Der Vorschlag, Zertifizierungssysteme wie die FSC-Zertifizierung formal als Nachweis für die EUTR anzuerkennen wurde zwar im Gesetzgebungsverfahren diskutiert, aber von der EU Kommission letztlich nicht umgesetzt. Allerdings hat die EU festgelegt, dass Zertifizierungssysteme, die bestimmte Kriterien erfüllen, durchaus belastbare Unterstützung für das geforderte betriebliche Sorgfaltsplichtverfahren (engl. Due Diligence Systems = DDS) liefern.

Nach eigener Analyse erfüllt das FSC-System die Anforderungen der EU-Verordnung und somit gilt, dass bei FSC-zertifiziertem und kontrolliertem Holz die nötigen Informationen und Elemente für das DDS einfach beschafft und genutzt werden können.

Damit der FSC alle Anforderungen der EU erfüllt, musste das FSC-Regelwerk an einigen Punkte angepasst und ergänzt werden. Seither gilt beispielsweise eine generelle Auskunftspflicht für COC-Unternehmen zu Holzarten und Herkunft. Auf der Webseite des FSC International kann nachgelesen werden, welche Regelungen sich im Detail geändert haben.

FSC im DDS System

Für alle drei Schritte eines DDS liefert der FSC umfangreichen Input. Ein Unternehmen muss die entsprechenden FSC-Informationen im Rahmen seines betrieblichen Sorgfaltspflichtverfahrens heranziehen und verarbeiten.
Schauen Sie sich hier ein Beispielschema „FSC gestütztes DDS im betrieblichen Ablauf“ an, das zeigt, wie die Forderungen der Holzhandelsverordnung in den betrieblichen Ablauf eingebunden werden können.

Unsere Empfehlung für den Holzhandel ist ein zwei-zyklisches DDS:
Stellen Sie vor einer Produktbestellung sicher, dass die nötigen Informationen vorgelegt werden können und prüfen Sie beim Wareneingang erneut.

 

  • Stellen Sie sicher, dass Sie ein Risikobewertungsverfahren für Holzherkünfte von außerhalb der EU haben, und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung umsetzen können.
  • Fragen Sie bei Ihren Lieferanten nach FSC-zertifiziertem oder FSC-kontrolliertem Holz. Ein Nachweis kann nur über FSC-COC-Zertifizierung konkreter Produkte erfolgen. Ein Zertifikat des Lieferbetriebes allein reicht nicht aus.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie über ausreichende Verfahren für Material außerhalb des FSC-Systems verfügen.
  • Verlangen Sie FSC-zertifziertes oder -kontrolliertes Holz auch bei Lieferungen, die nicht unter die Europäische Holzhandelsverordnung fallen oder aus Gebieten mit vernachlässigbarem Risiko stammen, denn dies stellt einen bedeutenden Beitrag zur Nachhaltigkeit sicher.

FSC und EUTR. Ein Leitfaden für Firmen, die FSC-zertifizierte Materialien in die EU importieren

 

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FSC und EUTR

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