© FSC Deutschland / S. Vollmeyer
Mitglieder von FSC Deutschland beschließen umfassende Satzungsreform
Strukturelle Modernisierung für „Verein für verantwortungsvolle Waldwirtschaft e.V.“
Bei der Online-Vollversammlung am 04. März 2026 votierten die drei Kammern des Vereins – Umwelt, Soziales und Wirtschaft – mit überwältigender Mehrheit für die Neufassung. Die Satzung wird jetzt beim Amtsgericht Freiburg eingereicht und tritt dann mit der Registereintragung in Kraft.
Die gemeinsam entwickelte Satzung wird den Verein strukturell modernisieren und seine Governance-Regeln an die heutigen Anforderungen der FSC Mitglieder sowie des Vereinsrechts anpassen. Zudem orientieren sich die Statuten nun enger an jenen von FSC International.
Das hat sich geändert
Zu den Neuerungen zählt die ausdrückliche Verankerung der Vollversammlung mit den drei Kammern als oberstes Vereinsorgan. Der Vorstand wird von sieben auf sechs Personen verkleinert und jede Kammer verfügt dadurch gleichberechtigt über zwei Stimmen im Vorstand.
Zudem wurde das Abstimmungsverfahren präzisiert: In der Satzung wird nun zwischen den einzelnen Mitgliedervoten und den rechnerischen Kammerstimmen unterschieden. Beschlüsse müssen künftig nicht nur die Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit der Stimmen haben, sondern auch in jeder Kammer eine einfache Mehrheit erreichen. Die Mehrheitserfordernisse orientieren sich damit künftig an der Praxis der Generalversammlung von FSC International.
Weiterhin haben Sozial-, Wirtschafts- und Umweltkammer, unabhängig von der Anzahl ihrer Mitglieder, immer das gleiche Stimmgewicht. Ein gestaffeltes Wahlverfahren soll Vakanzen im Vorstand künftig vermeiden.
Die Einladungsfrist für Vollversammlungen steigt von sechs Wochen auf zwei Monate.
Neu: Verhaltenskodex für Mitglieder
Die Mitglieder von FSC Deutschland haben sich darüber hinaus einen eigenen Verhaltenskodex für ihre Arbeit und Aktivitäten als Organisation oder Person gegeben. So verpflichten sich alle Mitglieder, künftig die „Policy for Association“ von FSC International einzuhalten. Bei Verstößen gegen diese Grundwerte von FSC können Mitglieder ausgeschlossen werden. Dies beinhaltet zum Beispiel die Nutzung von Gentechnik in der Waldwirtschaft, die Abholzung besonders schützenswerter Wälder oder Menschenrechtsverletzungen aller Organisationen eines Mitglieds. Für gewählte Funktionsträgerinnen und Funktionsträger wie Mitglieder von Vorstand, Richtlinienausschuss und Schlichtungsgremium, gilt künftig, dass diese nur einem der drei Vereinsgremien angehören können, dies verhindert Ämterhäufungen.
