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FSC hat seinen Trademark-Standard aktualisiert
Neue Regeln zur Nutzung der FSC-Marken treten für Zertifikatsinhabende ab Juli 2026 in Kraft – Übergangsfrist bis 2029
FSC hat eine aktualisierte Version seines Trademark-Standards (FSC-STD-50-001) veröffentlicht. Der Standard regelt, wie Zertifikatsinhabende die FSC-Marken verwenden dürfen. Der überarbeitete Standard FSC-STD-50-001 „Verwendung der FSC®-Marken durch Zertifikatsinhabende (Version 3-0)” erschien zusammen mit einem neuen Begleitdokument, FSC-STD-50-001a „Werbeaussagen für Zertifikatsinhabende (Version 1-0)”.
Darüber hinaus stellt FSC einen Leitfaden bereit, welcher Zertifikatsinhabende bei der Anwendung der Anforderungen des FSC-Markenstandards unterstützen soll: FSC-GUI-50-001 „Leitfaden für V3-0 Verwendung der FSC-Marken durch Zertifikatsinhabende“.
Die neuen Richtlinien gelten ab dem 1. Juli 2026. Um Zertifikatsinhabenden und anderen Nutzenden genügend Zeit für die Umstellung zu geben, hat FSC eine Übergangsfrist von zweieinhalb Jahren bis zum 1. Januar 2029 festgelegt.
Was ist neu?
Mit der Überarbeitung wurden mehrere zentrale Anpassungen vorgenommen. Ziel ist es, die Regeln zur Nutzung der FSC-Marken klarer, konsistenter und praxisnäher zu gestalten und zugleich die Glaubwürdigkeit der FSC-Kennzeichnung zu sichern. Zudem unterstützt der neue Standard Zertifikatsinhabende dabei, aktuelle Vorgaben zur Vermeidung von Greenwashing einzuhalten und eine transparente sowie vertrauenswürdige Kommunikation gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern zu gewährleisten.
Zu den wichtigsten Änderungen zählen:
- die Einführung des FSC-QR-Labels, das neue Möglichkeiten für digitales Engagement und die Interaktion mit Verbraucher:innen eröffnet,
- aktualisierte Anforderungen an die verpflichtenden Elemente, die bei der Verwendung des FSC-Labels auf Produkten erforderlich sind, um die Transparenz und das Verständnis der Verbraucher für das FSC-Kennzeichen zu erhöhen,
- mehr Flexibilität im Grafikdesign, wodurch das Kennzeichen leichter an verschiedene Layouts angepasst werden kann,
- die Aufhebung der Beschränkung für die doppelte Kennzeichnung unter bestimmten Bedingungen,
- die Einstellung des Zeichens „Forests For All Forever” (Wälder Für Immer Für Alle),
- sowie zusätzliche gebrauchsfertige Werbeslogans zu FSC und FSC-zertifizierten Produkten, die nun in einem neuen, eigenständigen Anhang gebündelt sind (FSC-STD-50-001a).
Unterstützung bei der Umsetzung
Zur Einführung des überarbeiteten Markenstandards plant FSC eine Reihe von Webinaren. Darin werden die wichtigsten Änderungen erläutert, praktische Anwendungsbeispiele gezeigt und Fragen beantwortet. Termine und Anmeldemöglichkeiten werden im Februar 2026 auf der FSC-Website veröffentlicht. FSC hat außerdem einen praktischen Fahrplan veröffentlicht, der Zertifikatsinhabenden bei der Umsetzung der neuen Vorgaben unterstützt.
Bei Fragen zum überarbeiteten Markenstandard oder zu dessen Umsetzung können sich Interessierte an die FSC Trademark Unit unter trademark@fsc.org oder an info@fsc-deutschland.de wenden.
