25 Nov, 2024

Erstellung der FSC-Risikobewertung für Österreich: Anhörung und Möglichkeiten der Beteiligung

FSC, die verlässlichste Organisation für die Absicherung wichtiger Umwelt- und Sozialstandards im Wald, lädt alle Interessierten ein, an der „Anhörung zur FSC-Risikobewertung” für Österreich teilzunehmen. Die Anhörung beginnt am 25. November und läuft bis zum 31. Dezember 2024.

Beteiligungsmöglichkeiten:

Der erste Entwurf der Risikobewertung ist auf der  FSC Consultation Platform von FSC International oder direkt hier einsehbar.

  • Am 29. November von 9.30 bis 12.30 Uhr findet in Wien eine Stakeholder-Veranstaltung statt. Die Teilnahme ist online oder persönlich vor Ort in Wien möglich und richtet sich an alle Interessierten an ökologischer, sozialer und verantwortungsvoller Waldbewirtschaftung und am FSC-Zertifizierungssystem. Anmeldung zur Veranstaltung am 29.11.2024: Anmeldung über Jotform-Formular.
  • Sie können nach Durchsicht der Unterlagen auch direkt Kommentare zu einzelnen oder allen Indikatoren über die folgenden zwei Möglichkeiten abgeben:
    Kommentierung über die FSC Consultation Platform, oder per Formular über diesen Online-Formular zur Anhörung.

Worum geht es bei der FSC-Risikobewertung?

Um die Mischung von FSC-zertifiziertem mit nicht-zertifizierten Holz im Rahmen der FSC-Zertifizierung und -Kennzeichung zuzulassen (FSC Mix), müssen zertifizierte Unternehmen belegen, dass sie kein Holz aus kontroversen Quellen verwenden. Hierfür müssen Sie nachweisen, dass das Material aus Herkunftsgebieten mit vernachlässigbarem Risiko für inakzeptable Praktiken stammt. Sollte es dafür ein Risiko geben, dann sind Vermeidungsmaßnahmen umzusetzen. Nach dem aktuellen Stand der neuen EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (EUDR) müssen Marktteilnehmende vor dem ersten Inverkehrbringen von Holz dessen Herkunft auf Risiken in Bezug auf Legalität und Entwaldung prüfen. Dafür können sie die FSC-Systematik nutzen. In der Bewertung wird das Risiko als entweder “vernachlässigbar” oder “nicht-vernachlässigbar” im Rahmen eines standardisierten Verfahrens über 64 Indikatoren festgelegt.

Dabei geht es um die folgenden Themenbereiche:

  • Landnutzung und -bewirtschaftung
  • Steuern und Gebühren
  • Korruption und/oder Dokumenten- und Datenfälschung
  • Managementaktivitäten und Umweltschutz
  • Gesundheit und Sicherheit
  • Menschen- und Arbeitsrechte
  • Rechte Dritter
  • Handel und Transport
  • Sorgfaltspflicht zur Verhinderung von Waldumwandlung und Waldschädigung
  • Hohe Schutzwerte (HCVs)
  • Gentechnisch veränderte Organismen (GMOs).

Bitte beachten Sie, dass die Risikobewertung in mehreren Ländern gemäß den Richtlinien von FSC International durchgeführt wird. Weit überwiegend prüfen die inhaltlichen Anforderungen relevante Themen der österreichischen Forstwirtschaft ab. Allerdings kommt es auch zu Ergebnissen, die aufgrund der in vielen Ländern anzutreffenden Situationen berechtigt, jedoch für Österreich erstaunlich sind. Insbesondere der Indikator 55 (Umwandlung Naturwald zu Agrarfläche) wird aufgrund der weltweiten Einheitlichkeit im Rahmen des Vorsorgeprinzips immer, unabhängig von der konkreten Situation im Land, mit nicht-vernachlässigbarem Risiko bewertet. Der Risikobeschreibung nach kommt in Österreich eine Umwandlung von Naturwald in Agrarland grundsätzlich nicht vor. Kommentare dazu, wie die Sachlage ist und ob es ein Risiko für die Umwandlung von Naturwald in Agrarland gibt, sind hochgradig wichtig, um zur richtigen Risikobewertung kommen zu können, aber auch um das Regelwerk des FSC auf Sinnhaftigkeit und Angemessenheit zu prüfen.

Wo finde ich die Unterlagen?

Leider können wir Ihnen die Unterlagen nur in englischer Sprache zur Verfügung stellen.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:

  • Herrn Ulrich Malessa, freier Berater, Koordinator (Process Lead) für die Risikobewertung, uli@sehralteshaus.de, oder/und
  • Frau Julia Köberl, FSC-Repräsentantin für Österreich, julia.koeberl@at.fsc.org

Das Verfahren für die neue FSC-Risikobewertung für Österreich ist ein Experten-geleitetes Verfahren. Dies bedeutet, dass ein beauftragter Experte (in diesem Fall Ulrich Malessa) einen Entwurf anfertigt, dieser in eine öffentliche Anhörung geht und in einer zweiten Fassung FSC International zur Entscheidung zugeleitet wird. Die vorherige Risikobewertung wurde durch eine nationale Arbeitsgruppe, besetzt aus Vertreter:innen der drei Interessengruppen – Wirtschaft, Umwelt und Soziales – erarbeitet und beschlossen. FSC International stellte dabei lediglich sicher, dass das Verfahren regelkonform umgesetzt wurde, dass das Dokument den Mindestanforderungen entsprach und ob die Schwellenwerte zur Entscheidung, ob Risiko vorliegt oder nicht, korrekt beachtet wurden.

 

Autorin: Julia Köberl