Principles
& Criteria |
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Den Rahmen der Zertifizierung setzen die 10 FSC Prinzipien
und 56 Kriterien, die für alle Wälder der Erde gelten.
Diese "Principles & Criteria" sind auf der Internetseite
des FSC publiziert.
Für einen ersten Überblick sind im Folgenden die Prinzipen
des FSC wiedergegeben (Kriterien fehlen hier):
Prinzip 1: Einhaltung der Gesetze und FSC
Prinzipien
Die Waldbewirtschaftung soll alle relevanten Gesetze des Landes
sowie internationale Verträge und Abkommen, welche das Land
unterzeichnet hat, respektieren und die Prinzipien und Kriterien
des FSC erfüllen.
Prinzip 2: Besitzansprüche, Landnutzungsrechte
und Verantwortlichkeiten
Langfristige Besitzansprüche und Nutzungsrechte an Land- und
Forstressourcen sollen klar definiert, dokumentiert und rechtlich
verankert sein.
Prinzip 3: Rechte indigener Völker
Die gesetzlichen und gewohnheitsmäßigen Rechte der indigenen
Gruppen hinsichtlich Besitz, Nutzung und Bewirtschaftung von Land,
Territorien und Ressourcen sind anzuerkennen und zu respektieren.
Prinzip 4: Beziehungen zur lokalen Bevölkerung
und Arbeitnehmerrechte
Die Waldbewirtschaftung soll das soziale und ökonomische Wohlergehen
der im Wald Beschäftigten und der lokalen Bevölkerung
langfristig erhalten oder vergrößern.
Prinzip 5: Nutzen aus dem Walde
Die Waldbewirtschaftung fördert die effiziente Nutzung der
vielfältigen Produkte und Leistungen des Waldes, so dass sie
langfristig wirtschaftlich tragbar wird und eine breite Palette
von ökologischen und sozialen Vorteilen gewährleisten
kann.
Prinzip 6: Auswirkungen auf die Umwelt
Die Waldbewirtschaftung soll die biologische Vielfalt und die damit
verbundenen Werte, die Wasserressourcen, die Böden sowie einzigartige
und empfindliche Ökosysteme und Landschaften erhalten und dadurch
die ökologischen Funktionen und die Unversehrtheit des Waldes
gewährleisten.
Prinzip 7: Bewirtschaftungsplan
Ein für die Betriebsgröße und die Bewirtschaftungsintensität
des Forstbetriebes angemessenes Planungswerk ist zu erstellen, anzuwenden
und zu aktualisieren. Es beschreibt deutlich die langfristigen Bewirtschaftungsziele
und die Mittel zu deren Verwirklichung.
Prinzip 8: Kontrolle und Bewertung
Eine der Betriebsstruktur angemessene Dokumentation und Bewertung
soll den Waldzustand, die Erträge der geernteten Waldprodukte,
die Handels- und Verwertungskette, die Bewirtschaftungsmaßnahmen
sowie deren soziale und ökologische Auswirkungen feststellen.
Prinzip 9: Erhaltung von Wäldern mit
hohem Schutzwert
Bewirtschaftungsmaßnahmen in Wäldern mit hohem Schutzwert
sollen deren Merkmale erhalten oder vermehren. Diese Wälder
betreffende Entscheidungen sollen immer im Sinne einer vorbeugenden
Herangehensweise erwogen werden.
Prinzip 10: Plantagen
Plantagen sind in Übereinstimmung mit den Prinzipien und Kriterien
1-9 und dem Prinzip 10 und seinen Kriterien zu bewirtschaften. Wenn
Plantagen auch eine Reihe sozialer und ökonomischer Vorteile
liefern und dazu beitragen können, den globalen Bedarf an Forstprodukten
zu befriedigen, sollen sie doch die Bewirtschaftung von Naturwäldern
ergänzen, den Druck auf diese reduzieren und ihre Wiederherstellung
und Erhaltung fördern.
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